Frederic Nadolski
Abschied von Maestro: Strategische Empfehlungen
Neuausrichtung des Kartenportfolios
Nachdem Mastercard das Bezahlverfahren Maestro zum 1. Juli 2023 abkündigen wird, gilt es, die daraus resultierenden Auswirkungen auf das Kartenportfolio zu betrachten. Der DSGV und auch der OSV haben die strategische Entscheidung zur Sparkassen-Card mit neuem Co-Badge ausgesprochen und die Empfehlung zur Einführung durch die kartenausgebenden Sparkassen beschlossen.
Funktionen der Debit Mastercard (DMC) und Visa Debit (VID)
Die DMC ist bereits seit Ende 2020 in der Sparkassen-Finanzgruppe verfügbar. Ab dem 4. Quartal 2022 wird ebenfalls das Bezahlverfahren Visa Debit (VID) als neues Co-Badge für die Sparkassen-Card angeboten werden. Diese beiden Co-Badges zeichnen sich dadurch aus, dass eine Direktverbuchung am Girokonto stattfindet und sie weltweit dort einsetzbar sind, wo auch Mastercard- oder Visa-Kreditkarten akzeptiert werden: im E- und M-Commerce, an Bezahlterminals und an Geldautomaten.
Ab dem zweiten Halbjahr 2022 wird das Co-Badge DMC für das mobile Bezahlverfahren Apple Pay und die Android-App „Mobiles Bezahlen“ verfügbar sein. Die Digitalisierung der VID wird im Anschluss ebenfalls nachgezogen.
Empfehlung zum weiteren Vorgehen
Die Umstellung auf die DMC oder VID ist die bevorzugte Möglichkeit, sich zukunftsweisend im Kartenportfolio aufzustellen und auch auf die zunehmende Digitalisierung im Payment einzugehen.
Die Einführung des neuen Co-Badges DMC oder VID für das gesamte Kartenportfolio sollte daher geprüft und vorbereitet werden. Die Ausgabe einer „girocard only“ stellt keine gleichwertige Alternative dar und wird somit nicht empfohlen. Eine Umstellung auf VPay als Nachfolge- oder Übergangslösung ist ebenfalls nicht zu empfehlen, da mit DMC oder VID vollumfänglichere Lösungen für die Kunden bereitstehen.
Zusätzlich hat sich der OSV in den vergangenen Monaten bereits für marktgerechte Preise der Prozessoren PLUSCARD und BCS im Sinne seiner Sparkassen eingesetzt und wird dieses Ziel auch weiterhin verfolgen.
Die Sparkassen müssen im 3. Quartal 2022 die Meldung an den DSV zu den Austauschmengen für das Jahr 2023 abgeben, siehe Grafik. Wir werden Sie fortlaufend und rechtzeitig über Neuerungen via Rundschreibendienst informieren.
Bitte beachten Sie:
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Rundschreiben OSV-VI-22-0017 vom 29. März 2022