Christian Weinert
eID – einfach, praktisch und sicher
Mit dem modernen Personalausweis wird viel Neues möglich
Fast alle deutschen Personalausweise enthalten inzwischen die sogenannte Online-Ausweisfunktion. Diese Funktion wird allgemein als „eID“ bezeichnet. Dass der eigene Ausweis die eID auch hat, ist an diesem Logo auf der Rückseite zu erkennen:
Ein Chip macht vieles leichter
Personalausweise mit „eID“ sind mit einem Chip ausgestattet, auf dem sich Informationen über die Person befinden, der der Ausweis gehört. Diese Informationen sind weitgehend identisch mit den Informationen auf der Ausweiskarte.
Der Chip kann nach Eingabe einer PIN über Schnittstellen ausgelesen werden – etwa mit Smartphones – wobei die Funktionsweise dem kontaktlosen Bezahlen an einer Kasse ähnelt. Auf diese Weise können die Ausweisdaten im Smartphone oder auf einem angeschlossenen Computer genutzt werden – etwa zur Online-Eröffnung eines Kontos.
Die eID bietet Kundinnen und Kunden sowie den Instituten eine Vielzahl von Vorteilen gegenüber alternativen Verfahren, um sich auszuweisen.
Vorteile für Kundinnen und Kunden: flexibel, transparent, datensparsam und sicher
Geschäftliche Angelegenheiten, wie etwa die Eröffnung eines Girokontos oder eines Depots, sowie Behördengänge können ohne Wartezeit online erledigt werden. Das ist schneller als bei herkömmlichen Verfahren, die eine Sichtkontrolle des Ausweises beinhalten. Übermittelt werden nur die Daten, die zuvor durch Eingabe der PIN freigegeben wurden.
Dank Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sind die Daten gesichert und können nicht abgefangen oder eingesehen werden.
Vorteile für Sparkassen: niedrige Kosten, volldigitale Prozesse, rechtssicher
Die Nutzung der eID kann gegenüber optischen Verfahren der Identitätskontrolle um ein Vielfaches günstiger sein. Im Rahmen des DSGV-Projekts Digitale Agenda 3.0, Teilprojekt Digitallabor entwickeln Verbände und Verbunddienstleister derzeit Lösungen, mit denen die Sparkassen mittel- und langfristig besonders günstig von der eID Gebrauch machen können. Hierüber informieren wir zeitnah in einem gesonderten Rundschreiben.
Die Integration der eID durch neu gestaltete Online-Prozesse ermöglicht Abläufe, die ohne händische oder papierhafte Vorgänge, wie die Erhebung oder Ablage von Ausweiskopien und -fotos oder Unterschriftenproben auskommen. Detailinformationen hierzu erhalten Sie in einem gesonderten Rundschreiben.
Die Nutzung der eID durch geldwäscherechtlich Verpflichtete wie die Sparkassen ist gesetzlich verbrieft: § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwG iVm. § 18 PAuswG.
Mehr Kundenbindung, aktive Kommunikation
Die eID ist eine staatliche Identitätslösung, die „zwischen“ der Person, die sich für die Geschäftsbeziehung interessiert, und der Sparkasse steht. Die Nutzung eines staatlichen Angebots hat Vorteile gegenüber der Nutzung privater Angebote, wie etwa der Angebote von außereuropäischen BigTechs. Denn der staatliche Anbieter, die Bundesrepublik, steht nicht mit den Sparkassen im Wettbewerb.
Im Rahmen der „Digitalstrategie Deutschland“ erfolgt durch die öffentliche Hand eine großangelegte Werbekampagne, an der die Sparkassen-Finanzgruppe mit der „Kontoneuanlage“ ab Anfang 2024 teilnimmt. Der Prozess GiroExpressverkauf wird mit einer verbesserten Einbindung der eID auf Basis der AusweisApp2 optimiert. Sparkassen können von der Werbekampagne des Bundes und den Weiterentwicklungen stark profitieren.
Eine Erstinformation zur Optimierung und zur Kampagne erfolgte mit dem OSV-Rundschreiben MA-2023-0087 sowie im Rahmen einer Veranstaltung der S-Markt und Mehrwert Anfang Juli 2023. Weitere Informationen folgen über nachgelagerte Rundschreiben und im Umsetzungsbaukasten ab Anfang August 2023.
Bitte beachten Sie: