Mathias Gohlke
Von Provision zur Marge!
Vertriebserfolge im Wertpapiergeschäft sichern
Erfolgsabhängige Entgelte wie Provisionen und Margen spielen bei der Vermittlung von Wertpapieren für OSV-Sparkassen eine wichtige Rolle.
Provisionen sind kompliziert
Provisionen, die eine Sparkasse für den Vertrieb von Finanzinstrumenten vom Emittenten erhält, sind Zuwendungen. Sofern diese Zuwendungen darauf ausgelegt sind, die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbessern und dem Kunden vor der Erbringung der Wertpapierdienstleistung oder Wertpapiernebendienstleistung in umfassender, zutreffender und verständlicher Weise offengelegt werden, können sie von der Sparkasse ohne Probleme behalten werden. Warum ist das so kompliziert? Nach Ansicht der Aufsicht können Vertriebsmitarbeitende dazu verleitet werden, provisionsbasierte Wertpapiere bevorzugt zu empfehlen, die eventuell nicht im besten Interesse des Kunden liegen.
Mit Margen Ertragsquellen optimieren
Margen sind weniger anfällig für solche Anreize und gelten nach vorherrschender Meinung auch nicht als Zuwendungen im Sinne des Wertpapierhandelsgesetztes (WpHG). Margenbasierte Geschäfte stoßen daher zunehmend auf das Interesse von Sparkassen.
Ab OSPlus-Release 24.0: Von Provision zur Marge mit Hilfe des Festpreisgeschäfts
Beim Festpreisgeschäft kauft der Kunde Wertpapiere direkt von der Sparkasse zu einem festgelegten Preis, die Sparkasse erhält dafür eine Marge.
Die Finanz Informatik macht es den Sparkassen mit Depot B bei der dwpbank möglich, ihr Zeichnungsgeschäft ab dem OSPlus-Release 24.0 vom provisionsbasierten Kommissionsgeschäft auf das margenbasierte Festpreisgeschäft umzustellen. Dies betrifft Zertifikate und strukturierte Anleihen.
Bei den technischen Erweiterungen werden die Wertpapierberatungs-, die stationären und medialen Order- und Depotprozesse berücksichtigt.
Die DekaBank beschäftigt sich ebenfalls in einem Projekt mit dem Festpreisgeschäft für Sparkassen im DekaBank-Depot.
Vorteile für Sparkassen mit Depot B bei der dwpbank
Auch wenn die europäischen Mitgliedstaaten sich mehrheitlich gegen ein partielles Provisionsverbot ausgesprochen haben, gilt es das bindende Ergebnis der EU-Trilog-Verhandlungen abzuwarten. Für Sparkassen spricht viel dafür individuell zu prüfen, das Zeichnungsgeschäft vom Kommissions- auf das Festpreisgeschäft umzustellen:
- Auflagen für Vereinnahmung von Provisionen müssen nicht beachtet werden
- dauerhafte und nachhaltige Verbesserung der Zuwendungsbilanz
- Absicherung gegenüber immer noch möglicher Verschärfung der Zuwendungsvorschriften
Vorteile für Kunden
Für Kunden entstehen keine zusätzlichen Kosten oder sonstige Nachteile. Von der Umstellung betroffen sind strukturierte Anleihen und Zertifikate, die gewohnte Produktvielfalt steht jedoch weiterhin vollständig zur Verfügung. Bei der Abwicklung der beauftragten Käufe wird es auch keine Änderungen geben.
Erfahrungsaustausch geplant
Einige OSV-Sparkassen haben sich schon für die Umstellung zum OSPlus-Release 24.0 entschieden. Ein Erfahrungsaustausch ist für den Herbst 2024 vorgesehen. Investieren Sie mit Ihrer Sparkasse schon jetzt in zukunftsfähige Modelle!
Unterstützung steht bereit
Umfangreiche Unterstützungsleistungen für die „Ausgestaltung des Zeichnungsgeschäfts als Festpreisgeschäft im Depot B“ in den Sparkassen finden Sie im Rundschreiben Sparkassengeschäfte Markt OSV-MA-24-0004 vom 9. Januar 2024 sowie in den Informationen zum OSPlus-Release 24.0 der Finanz Informatik (Sparen & Anlegen).