Skip to main content

Paul Hölzer

Ralf Lindemann 

Mit QES digitalen Kreditvertrieb ausbauen

Rechtssichere digitale Kreditverträge 

Seit 2022 steht die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) als FI-Lösung den Sparkassen zur Verfügung. Sie ersetzt rechtswirksam die gem. § 492 Abs. 1 BGB bei Abschluss von Verbraucherdarlehen erforderliche Schriftform (§ 126 BGB) oder elektronische Form (§126a BGB) und unterstützt so den immer wichtiger werdenden digitalen Vertrieb. 

Kreditabschluss im Fernabsatz über Telefon- oder Videoberatung 

Die QES ist seit 2023 im S-Privatkredit Plus integriert. Mit ihr kann im stationären und im medialen Vertrieb die Effizienz deutlich gesteigert werden. Durch den Kanalwechsel wird ein Fallabschluss ohne den Versand von Papier auch in der telefonischen oder Video-Beratung möglich. So können Finanzierungswünsche Ihrer Kunden mit entsprechender Bonität sofort erfüllt werden. In diesem Jahr soll die QES auch für die Baufinanzierung nutzbar gemacht werden. 

Digitaler Kreditvertrieb auf dem Vormarsch 

Wie die Stadtsparkasse Düsseldorf und Sparkasse Ostprignitz-Ruppin bei den letzten Erfahrungsaustauschen gezeigt haben, werden digitale Kreditlösungen sehr gut angenommen. Der Anteil des Neugeschäfts, welches über digitale Vertriebswege generiert wird, macht über 20 Prozent des Neugeschäfts im gesamten Konsumentenkreditgeschäft aus, Tendenz steigend. 

Jetzt mit QES Kreditgeschäft ausbauen

Ihre Sparkasse setzt die QES noch nicht ein? Die NOSA bietet bei der Einführung passende Unterstützungsangebote zur Prozessberatung und zur optimalen vertriebliche Nutzung an. 

Weitere Informationen finden Sie im Bereich „Konzepte“ des Maßnahmenbaukastens und im FI-Kundenportal. Für Fragen stehen Ihnen die oben genannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung.