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Michael Wilde

Neue Chancen der Kundenansprache

DataPooling – jetzt teilnehmen!

DataPooling bezeichnet die Zusammenführung von Daten zur Entwicklung von Algorithmen bei der S-Rating (SR). Damit wird ein wichtiger Meilenstein in der Datenanalyse für Vertriebszwecke in S-Data-Analytics erreicht – die Kundenansprache wird noch intelligenter und effizienter.

Vorteile von DataPooling für Sparkassen

Durch die temporäre und zweckgebundene Zusammenführung von Daten der einzelnen Sparkassen bei der S-Rating ergeben sich für Sparkassen zwei entscheidende Vorteile:

  • Mehr Daten: Die Daten-Zusammenführung ermöglicht eine ausreichend große Datengrundlage, auch für kleine Kundensegmente und Produkte.
  • Höhere Modellqualität: Die Einbeziehung der Daten vieler Sparkassen ermöglicht eine bessere Berücksichtigung verschiedener Besonderheiten wie etwa regionaler Unterschiede. Dies führt zu einer höheren Modellqualität für die einzelnen Institute.

Empfehlung: Alle Sparkassen sollten am DataPooling aktiv teilnehmen – je mehr Sparkassen dies tun, umso besser ist die allgemeine Datengrundlage.

Voraussetzung für Teilnahme: Kunden-Einwilligungserklärungen (EWE)

Für das DataPooling ist eine explizite Einwilligung der Sparkassen-Kunden zu einem neuen EWE-Baustein als Erweiterung der bestehenden EWE erforderlich. Dieser Baustein kann auch unabhängig von der bestehenden Einwilligungserklärung eingeholt werden.

Neuer EWE-Baustein reduziert Aufwand

Der neue EWE-Baustein ist so entworfen, dass allen Sparkassen eine aktive Teilnahme am DataPooling auch zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht wird. Bei jeder derartigen Entscheidung muss eine bereits erteilte Kunden-Einwilligung nicht erneut eingeholt werden. Dafür müssen alle Sparkassen, die potenziell am DataPooling teilnehmen werden, für Kunden kenntlich gemacht werden. Dazu verweist der neue EWE-Baustein auf eine Liste, in der zur Teilnahme vorgemerkte Häuser aufgeführt sind.

Unterlagen und Links zu den Informations-Webinaren zum Thema finden Sie im Rundschreiben OSV-MA-25-0042 vom 5. März 2025:

Weitere grundlegende Informationen finden Sie im Rundschreiben OSV-VI-24-0062 vom 6. Dezember 2024: