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Christoph Schanz

Online vor!

DSGV und OSV informieren über Digitalziele 2024

Der DSGV-Gesamtvorstand hat am 25. September dieses Jahres vier Digitalziele für das kommende Jahr formuliert. Darüber hinaus hat der OSV zwei weitere Ziele zum Thema aufgestellt. Den OSV-Sparkassen wird empfohlen, sich an den Digitalzielen zu orientieren. Sie können dem Fachbereich als ein Controllingelement des medialen Vertriebes dienen. 

DSGV-Ziel 1: Online-Banking-Quote  

Die Online-Banking-Quote, also die Zahl der Kontoinhaber mit mindestens einem Online-Banking-Vertrag, OBV, soll sich 2024 um vier Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr erhöhen.  

DSGV-Ziel 2: Online-Funktionsnutzungs-Quote  

Die bisherige Ökosystemnutzungs-Quote heißt nun Online-Funktionsnutzungs-Quote. Sie ist die Summe mehrerer Online-Funktionen im Verhältnis zu den Kontoinhabern mit OBV. Das Ziel für 2024: eine Jahresverbesserung um 60 Prozent.  

DSGV-Ziel 3: Online-Servicenutzungs-Quote 

Diese Quote bezieht sich auf die Summe ausgewählter Online-Service-Nutzungen in Form von Antragszahlen im Verhältnis zu Kontoinhabern mit OBV. Sie soll 2024 gegenüber dem Vorjahr um 40 Prozent steigen. 

DSVGV-Ziel 4: Online-Produktverkaufs-Quote 

Die Online-Produktverkaufs-Quote ist die Summe verschiedener Online-Produktverkaufs-Kennzahlen, wie Antragszahlen im Verhältnis zu Kontoinhaber mit OBV. Das Ziel für 2024: 50 Prozent mehr Produkt-Anträge im Vergleich zu 2023. 

Damit bleiben die Digital-Ziele gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich bestehen. Neben der Namensänderung des zweiten Ziels liegen für die Ziele 2 bis 4 Anpassungen der dahinterliegenden Kennzahlen vor, die sich allerdings noch nicht alle im nächsten Jahr umsetzen lassen. 

Zusätzlich Digitalziele des OSV 

Der OSV beabsichtigt mit zwei zusätzliche Digitalzielen, den Sparkassen in seinem Geschäftsgebiet Wege für Kostenersparnisse und Beiträge zum Klimaschutz aufzuzeigen. 

  1. E-Auszugs-Quote für Privat- und Firmenkunden
    Die E-Auszugs-Quote bezieht sich auf das Verhältnis elektronischer Kontoauszüge zu sämtlichen anderen Formen des Kontoauszugs wie KAD oder Zwangsauszüge. Für 2024 wird eine Verbesserung um jeweils zehn Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr angestrebt. 
  2. EWE-Einwilligungs-Quote
    Die EWE-Einwilligungs-Quote beschreibt den Anteil vorliegender Einwilligungserklärungen von Kunden in Bezug zu allen relevanten Kunden, also natürliche wirtschaftlich selbst- und unselbstständige Personen sowie juristische Personen. Das Ziel für 2024: eine Verbesserung um drei Prozentpunkte im Vergleich zu 2023. 

Bitte beachten Sie auch die Informationen im Rundschreiben Nr. OSV-MA-23-0158 inklusive der zugehörigen Anlagen.