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Christoph Schanz

Rechtssichere Kontoeröffnung

Empfehlung zum Umgang mit der Geburtsurkunde

Die junge Zielgruppe ist genauso wichtig wie umkämpft. Ein Grund mehr, ihr den Weg zur Kontoeröffnung so leicht wie möglich zu gestalten.

Marktposition stärken: Prozesse nutzen und vereinfachen

Ein Schritt in diese Richtung kann der Verzicht auf das Vorlegen der Geburtsurkunde im Original beim GiroExpressverkauf für Minderjähriges sein – ein vom DSGV auf Basis des Referentenentwurfs zum Standortförderungsgesetz ausdrücklich empfohlene Vorgehensweise. Das Gesetz wird nach aktuellem Planungsstand im ersten Quartal 2026 wirksam.

Empfehlung: Erst nach Inkrafttreten des Gesetzes auf Geburtsurkunde verzichten

Rechtssicherheit ist für Sparkassen oberstes Gebot. Aus diesem Grund empfiehlt der OSV den Sparkassen in seinem Geschäftsgebiet, erst dann auf die Geburtsurkunde bei der Kontoeröffnung zu verzichten, nachdem der Referentenentwurf zu einem tatsächlichen, wirksamen Gesetz gereift ist.

Gegenwärtiger Prozess ist digital und rechtssicher

Die derzeitige Ausgestaltung des digitalen Prozesses bildet die gegenwärtige Rechtslage ab und gewährleistet Rechtssicherheit. Sparkasse sollten die Kundenschnittstelle aktiv gestalten und den Prozess nutzen. Zurzeit wird diese Möglichkeit erst von 16 der 43 OSV-Institute angeboten.

Weitere Informationen und konkrete Empfehlungen zur Nutzung des Prozesses bis zum vollständigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens finden Sie im Rundschreiben OSV-MA-25-0191 vom 2. Oktober 2025.